Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der noTRAXX Services der inMotion Verlag GmbH, Wien

inMotion Verlag GmbH
Sternwartestrasse 76
1180 Wien – Austria
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. G R U N D L A G E N

1.1 GELTUNG DIESER NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die der Internet Service Provider (im folgenden “inMotion”, inMotion Verlag GmbH, Sternwartestrasse 76, 1180 Wien ) unter www.noTRAXX.net anbietet und gegenüber dem Kunden erbringt. Die wechselseitigen Rechte
und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des von inMotion angenommenen Auftrages und dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allenfalls bestehenden sonstigen Geschäftsbedingungen der inMotion. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sich die inMotion diesen ausdrücklich und – außer gegenüber Konsumenten – schriftlich unterworfen hat. Die Geschäftsbedingungen der inMotion gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss nicht nochmals darauf Bezug genommen werden sollte.

1.2 ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

Ein Vertragsverhältnis zwischen der inMotion und dem Kunden kommt zu Stande, wenn die inMotion nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine (gegenüber Unternehmern schriftliche) Auftragsbestätigung abgegeben hat, oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (Herstellung von Datenvermittlungsverbindungen) begonnen hat. Fristen und Vertragslaufzeiten beginnen mit dem Tag der Übersendung der Auftragsbestätigung – bei Kauf der Software in Fachgeschäften mit der ersten Nutzung
der Services, Rücktrittsrecht gemäß Konsumentenschutzgesetzes: Der Nutzer kann innerhalb einer Frist von sieben Werktagen ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware oder Dienstleistung von einem in Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung zurücktreten. Diesbezüglich ist es ausreichend, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beginnt bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die zwischenzeitig vom Nutzer in Anspruch genommenen Leistungen werden gemäß den bisher vereinbarten Entgeltbestimmungen
verrechnet. Dieses Rücktrittsrecht besteht nicht bei Dienstleistungen mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen begonnen wird. Der Login wird als Ausführung des Dienstes nach KSchG betrachtet. Für die Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertragsdauer, Zeitraum eines allfälligen Kündigungsverzichts uä gilt in allen Fällen, wo keine ausdrückliche Auftragsbestätigung erfolgt ist, als Vertragsbeginn der erste Tag der Leistungserbringung. Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht nach § 3 oder 5e KSchG (Konsumentenschutzgesetz).

Die von der inMotion angebotene entgeltliche Nutzung richtet sich an Nutzer in Österreich, Deutschland und der Schweiz. Die Geschäftssprache ist deutsch.
Vertriebspartner oder Vertriebsmitarbeiter sowie technische Betreuer der inMotion haben keine Vollmacht, für die inMotion Erklärungen abzugeben, Zusagen zu treffen. Eine Vollmachtsbeschränkung der Vertriebspartner oder Vertriebsmitarbeiter der inMotion wirkt gegenüber Verbrauchern nur, wenn sie von der
Vollmachtsbeschränkung Kenntnis hatten.

1.3 ÄNDERUNGEN DER AGB SOWIE DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG UND DER ENTGELTE

Änderungen der AGB, allfällige Sonderbedingungen und der Leistungsbeschreibung können vom der inMotion vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Website der inMotion abrufbar (bzw wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt). Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
Die inMotion behält sich bei Änderungen der für seine Kalkulation relevanten Kosten (z.B. Personalkosten, Zusammenschaltungsgebühren, Stromkosten, TKLeitungskosten) eine Änderung (Anhebung oder Senkung) der Entgelte vor; bei Verbrauchern darf ein erhöhtes Entgelt nur verlangt werden, soweit der Eintritt der
für die Entgeltänderungen maßgeblichen Umstände nicht vom Willen der inMotion abhängig ist, und darf bei Verbrauchern weiters nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind. Dies gilt auch bei Änderung oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, welche die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen.

2. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN – VERBOT DES WIEDERVERKAUFS – NUTZUNG

Ohne die vorherige (und außer bei Verbrauchern) schriftliche Zustimmung sind die Kunden der inMotion nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.
Die inMotion ist ermächtigt, ihre Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden und wird den Kunden hiervon verständigen. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Für
Verbrauchergeschäfte gilt: Die inMotion ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen. Das Recht zum Einsatz von Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.
Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftlichen Zustimmung der inMotion. Sofern ein Wiederverkauf vereinbart wurde, sind Wiederverkäufer jedenfalls zur
Überbindung dieser Geschäftsbedingungen an ihre Vertragspartner verpflichtet und stellen die inMotion diesbezüglich schad- und klaglos.

3. LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Die inMotion gewährt den Nutzern entsprechend den jeweils gültigen Preisen, abrufbar unter: www.noTRAXX.net/preise entgeltlichen Zugang zu den auf dieser Site angebotenen Online-Ressourcen. Um die Dienste zu nutzen, muss der Nutzer über einen Zugang zum Internet verfügen und die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten tragen.
Die inMotion stellt dem Nutzer den Zugang zur Nutzung , des von der inMotion betriebenen Proxy Server Netzwerks inklusive Antiviren, Malware und Filterfunktionen zur Verfügung. Der genaue Umfang der Dienste erfolgt in der Leistungsbeschreibung, abrufbar unter: www.noTRAXX.net/leistung. Die Dienste werden dem Nutzer jedoch ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch oder zur Erfüllung seiner beruflichen Verpflichtungen zur Verfügung gestellt; ein Wiederverkauf ist unzulässig.
Die inMotion trägt dafür Sorge, dass die vereinbarte Dienstequalität gewährleistet wird. Die Entschädigung bzw Erstattung bei Nichteinhaltung der Dienstequalität richtet sich nach den Haftungsbestimmungen des Punktes 10.

4. REGISTRIERUNGSPFLICHT

Zur Nutzung der Dienste hat der Nutzer keine persönlichen Registrierungsdaten bekannt zu geben. Im Falle der online Bestellung werden mit der online Bezahlung persönliche Daten zu dem jeweiligen Account bekanntgegeben. Diese Daten werden nach den Datenschutzbestimmungen (Punkt 15) behandelt.

5. GEHEIMHALTUNG VON KENNWORT UND BENUTZERNAMEN

Der Nutzer ist zur Geheimhaltung von Kennwort und Benutzernamen verpflichtet und für sämtliche Aktivitäten auf seinem Account verantwortlich und wird die inMotion diesbezüglich schad- und klaglos stellen. Stellt der Nutzer eine unerlaubte Nutzung seines Accounts fest, hat er die inMotion unverzüglich zu
benachrichtigen. Der Nutzer nimmt weiters zur Kenntnis, dass er gegebenenfalls für Schäden zur Verantwortung gezogen werden kann, die der inMotion oder einer anderen Partei, zB einem anderen Nutzer, entstehen, weil Dritte dessen Account oder Kennwort/Benutzername verwenden. Jedenfalls ist der Nutzer verpflichtet, die inMotion vollkommen schad- und klaglos zu halten.

6. ENTGELTE UND ENTGELTÄNDERUNGEN

6.1 GÜLTIGE ENTGELTE

Die Entgelte für die Benutzung des kostenpflichtigen Nutzungsbereiches richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, abrufbar unter: www.noTRAXX.net/preise. Aus dieser ergibt sich auch die jeweilige Indexanpassungsklausel. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Verbrauchern gegenüber gilt das Schriftformgebot nicht. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages mit dem Nutzer seitens der inMotion im Internet veröffentlicht ist.
Die in der Preisliste, abrufbar unter www.noTRAXX.net/preise, angeführten Entgelte betreffen ausschließlich die Inanspruchnahme der kostenpflichtigen Services der inMotion. Die Preisangaben verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Sämtliche anderen Entgelte, wie Online-Verbindungsentgelt,
Übertragungsgebühren, Kosten der Zugangsleistung uä, sind nicht umfasst; diese Entgelte sind nach den Bestimmungen des jeweiligen Kommunikationsdiensteanbieters entsprechend zu leisten.

6.2 ENTGELTBESTANDTEILE

Die Entgeltabrechnung erfolgt jeweils im voraus – mit dem Kauf des entsprechenden Datentransfervolumens geht eine maximale Nutzungszeit einher. Die zuerst erreichte Grenze – Datenvolumen oder Zeitpunkt – bestimmt das Ende des Vertrages.

6.3 ÄNDERUNG DER ENTGELTE

Für Änderungen der Entgelte gilt Pkt. 1.3.

7. ZAHLUNGSMODALITÄTEN

7.1 ABRECHNUNG

Fixe Entgelte sind für den jeweiligen Leistungszeitraum/ das jeweilige Datenvolumen im voraus zu bezahlen.
ZAHLUNGSART
Bei einer Zahlung mittels sofort wirksamer Zahlungsmittel (Paypal) verzichtet der Nutzer auf die Zusendung einer Papierrechnung. Die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Zahlungspartners gelten zusätzlich und akzeptiert der Kunde die jeweiligen Bedingungen.

7.2 ZAHLUNGSVERZUG, VERZUGSZINSEN

Die inMotion ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen.

7.3 AUFRECHNUNG

Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber der inMotion und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von der inMotion nicht anerkannter Forderungen des Kunden, ist ausgeschlossen.
In Abänderung dieses Punktes gilt für Verbrauchergeschäfte: Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber der inMotion ist nur möglich, sofern entweder die inMotion zahlungsunfähig ist, oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, oder die Gegenforderung des
Vertragspartners gerichtlich festgestellt, oder von der inMotion anerkannt worden ist.

8. KÜNDIGUNG

8.1 VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNGSFRIST

Für die Leistungsvarianten, die auf einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen werden ist keine gesonderte Kündigung erforderlich. Mit der Wirksamkeit der Beendigung der Nutzung erlischt das Recht des Nutzers auf Zugang zum entgeltlichen Bereich der inMotion.

8.2 SONSTIGE GRÜNDE FÜR VERTRAGSAUFLÖSUNG UND DIENSTEUNTERBRECHUNG – SPERRE BZW TEILWEISE SPERRE

Als wichtiger Grund für die Vertragsauflösung gelten neben dem Zahlungsverzug die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Kunden oder die Abweisung eines solchen mangels kostendeckenden Vermögens; die Beantragung eines außergerichtlichen Ausgleichsversuches; die Anhängigkeit von zumindest zwei Exekutionsverfahren von Gläubigern des Kunden; die Einleitung eines Liquidationsverfahrens oder der Verdacht des Missbrauchs des Kommunikationsdienstes; beim Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder vertragliche Bestimmungen; weiters auch, wenn der Kunde Pflichten in diesen AGB (zB Verbot des Wiederverkaufes, Einhaltung der Spielregeln, Weitergabe der Zugangsdaten an einen Dritten uä) verstößt oder wenn er wiederholt oder unzumutbar gegen die “Netiquette” und die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt.
Die inMotion kann nach eigenem Ermessen nicht nur mit Vertragsauflösung, sondern statt dessen auch mit Diensteunterbrechung vorgehen. Die inMotion ist weiters bei Verdacht von Verstößen nicht nur zur gänzlichen, sondern auch zur bloß teilweisen Sperre berechtigt. Die inMotion wird sich bemühen, das jeweils
gelindeste Mittel anzuwenden. Die inMotion wird den Kunden über die getroffenen Maßnahmen und über deren Grund unverzüglich informieren. Das Recht auf außerordentliche Vertragsauflösung durch die inMotion aus wichtigem Grund bleibt jedenfalls unberührt.

8.3 ENTGELTANSPRUCH UND SCHADENERSATZ BEI VORZEITIGER AUFLÖSUNG BZW SPERRE

Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung, der Dienstunterbrechung bzw Dienstabschaltung, die aus einem Grund, welcher der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch der inMotion auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.
Eine vom Kunden zu vertretende Sperre der Leistungserbringung wird mit EUR 30,– vergebührt; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des ISP bleiben vorbehalten.
Überhaupt kann stets, wenn die fristgerechte Zahlung von Entgeltforderungen der inMotion gefährdet erscheint, die weitere Leistungserbringung von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden; dies ist insbesondere auch dann der Fall, wenn gegen den Kunden bereits wegen Zahlungsverzug mit Sperre des Anschlusses vorgegangen werden musste, sowie in allen Fällen, die den ISP zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung gem. Punkt 8.2 berechtigen würden.

8.4 KEINE VERPFLICHTUNG ZUR WEITEREN LEISTUNGSERBRINGUNG VON DER INMOTION BEI BEENDIGUNG; LÖSCHUNG VON INHALTSDATEN DES KUNDEN

Der Kunde wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, die inMotion zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. Er ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige
Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der Löschung kann der Kunde daher keinerlei Ansprüche der inMotion gegenüber ableiten.

9. GEWÄHRLEISTUNG

9.1 GEWÄHRLEISTUNGSFRIST

Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, in allen anderen Fällen 6 Monate. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Kunden die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt,
wenn er bis dahin der inMotion den Mangel angezeigt hat.

9.2 BEHEBUNG VON MÄNGELN

Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen der inMotion entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung wird außer für Konsumenten einvernehmlich ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 2
Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen. Dieser Punkt 9.2 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

9.3 GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von der inMotion bewirkter Anordnung und Montage (dies gilt nicht, sofern die Selbstmontage durch den Kunden oder Dritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von zulässigen und fachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch den
Kunden oder Dritte, weil die inMotion trotz Anzeige des Mangels ihrer Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Frist nachgekommen ist), ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von der inMotion angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunde bestelltes Material zurückzuführen sind. Die inMotion haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, außer ein Mangel war bereits bei Übergabe vorhanden.

9.4 MÄNGELRÜGE

Außer bei Verbrauchen ist die Voraussetzung jeglicher Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlichen detaillierte und konkretisierte innerhalb von zwei Werktagen Mängelrüge nach Erkennbarkeit des Mangels.

10. HAFTUNG DER INMOTION – HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND BESCHRÄNKUNGEN – VERPFLICHTUNGEN
DES KUNDEN

10.1 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Nutzung der Dienste erfolgt auf eigene Verantwortung des Nutzers. Die Haftung der inMotion für leichte Fahrlässigkeit (außer bei Personenschäden) sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird generell ausgeschlossen. Abweichend davon gilt für Verbraucher: Die Haftung der inMotion für leichte Fahrlässigkeit,
außer bei Personenschäden, wird ausgeschlossen. Außer bei Verbrauchen ist die Voraussetzung jeglicher Ansprüche gegen die inMotion die unverzügliche und schriftliche detaillierte und konkretisierte Anzeige des
Schadens innerhalb von zwei Tagen nach Erkennbarkeit des Schadenseintritts.

10.2 AUSFÄLLE UND EINSCHRÄNKUNGEN

Die inMotion betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
Die inMotion übernimmt hierfür keinerlei Haftung, außer die inMotion hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Die sonstigen Haftungsausschlüsse bzw Beschränkungen bleiben unberührt. Die Gewährleistungsansprüche für Verbraucher gem Punkt 9. bleiben hiervon ebenfalls unberührt.
Die inMotion behält sich vorübergehende Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen vor, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, insbesondere weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind und auf Gründen beruhen, die vom Willen der inMotion unabhängig sind.
Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung der Dienstleistungen kommen. Die inMotion haftet für Schäden aus derartigen Ausfällen nicht, sofern sie nicht von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden.
Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen bleibt das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt. Die inMotion übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Inhalte, die über das Internet transportiert werden, werden sollen oder zugänglich sind.
Es wird keine Haftung für Datenverluste übernommen; bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Datenverlust von der inMotion nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Festgehalten wird, dass für Verbraucher jedenfalls, unabhängig vom Verschulden der inMotion, Gewährleistungsansprüche bestehen können und durch die vorstehende Regelung nicht berührt werden; siehe dazu Pkt. 9..

10.3 HAFTUNGSAUSSCHLUSS DER INMOTION FÜR LEISTUNGEN DRITTER

Weiters haftet die inMotion nicht für Leistungen dritter Diensteanbieter, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde den Zugang zu diesen über einen Link von der Homepage der inMotion oder über eine Information durch die inMotion erhält. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internet mit Unsicherheiten
verbunden ist (zB. Viren, trojanische Pferde, Angriffe von Hackern, Einbrüche in WLAN-Systeme etc.). Die inMotion übernimmt dafür keine Haftung. Schäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Der von der inMotion angebotene Virenscanner wird alle 30 Minuten upgedatet, eine
Haftung für die Virenfreiheit der übertragenen Daten kann dafür nicht übernommen werden.

10.4 HAFTUNGSAUSSCHLUSS BEI PFLICHTVERSTÖSSEN DES KUNDEN; PFLICHTEN DES KUNDEN

Die inMotion haftet nicht für Schäden, die der Kunde auf Grund der Nichtbeachtung des Vertrages und seiner Bestandteile, insbesondere dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder durch widmungswidrige Verwendung verursacht hat.

10.4.1 SCHUTZ DES INTERNETZUGANGS

Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte entstehen.
Der Kunde haftet für alle Entgeltforderungen sowie sonstige Ansprüche, die aus der Nutzung seines Anschlusses bzw seiner Zugangsdaten (auch durch Dritte) resultieren, sofern die missbräuchliche Nutzung nicht von der inMotion zu vertreten ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche und allfällige sonstige Ansprüche der inMotion bleiben unberührt.

10.4.2 BEEINTRÄCHTIGUNG DRITTER

Der Kunde verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt, bzw für die inMotion oder andereRechner sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer, die Spielregeln gemäß Punkt 12 einzuhalten.

10.4.3 PFLICHT DES KUNDEN ZUR EINHALTUNG GESETZLICHER VORSCHRIFTEN

Der Nutzer darf die Websites und Dienste nicht für Zwecke verwenden, die gesetzwidrig oder durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Spielregeln der inMotion untersagt sind und hat die inMotion vollkommen schad- und klaglos zu stellen. Der Nutzer wird ausdrücklich auf die Vorschriften des
Pornografiegesetzes, das Verbotsgesetz und die einschlägigen strafgesetzlichen Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. untersagt ist.
Der Nutzer nimmt weiters die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten zur Kenntnis. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen sowie sämtlicher anderer
gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere auch des Datenschutzgesetzes.
Der Nutzer verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber der inMotion die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Nutzer verpflichtet sich, die inMotion vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letzterer wegen der vom Nutzer in den Verkehr gebrachten Inhalte zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, berechtigterweise in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung (§§ 111, 115, 152 StGB), durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem
Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§1330 ABGB). Wird die inMotion entsprechend in Anspruch genommen, so steht ihm allein die Entscheidung zu, wie er darauf reagiert, ohne dass der für den Inhalt verantwortliche Nutzer – außer im Fall groben Verschuldens der inMotion – den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.
Der Nutzer verpflichtet sich weiters bei sonstigem Schadenersatz, die inMotion unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird und die inMotion Gelegenheit zur Nebenintervention (die im
Ermessen der inMotion liegt) zu geben.
Die inMotion ist zwar nicht verpflichtet, die Dienste und deren Nutzung zu überwachen, behält sich jedoch das Recht vor, von Nutzern bereitgestellte Inhalte zu prüfen und nach eigenem Gutdünken jederzeit zu entfernen. Jeglicher Anspruch auf Ersatz von daraus resultierenden Schäden ist ausgeschlossen.

10.5 HAFTUNGSAUSSCHLUSS DER INMOTION BEI VERLETZUNGEN DES KUNDEN DURCH DRITTE

Stehen dem Kunden schadenersatzrechtliche Ansprüche zu, weil er durch von der inMotion für andere Kunden der inMotion gespeicherte Informationen in seinen Rechten verletzt wurde, haftet die inMotion (unbeschadet aller sonstigen Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse) jedenfalls dann nicht, wenn sie keine tatsächliche Kenntnis von der Rechtsverletzung hat oder der Hinweis auf die Rechtsverletzung nicht im Sinne des ISPA Code of Conduct – Allgemeine Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers, abrufbar auf www.ispa.at, qualifiziert ist.

11. LINKS ZU WEBSITES DRITTER

Die Websites und Dienste der inMotion können Links zu Websites von Dritten enthalten. Die inMotion ist nicht für den Inhalt, Verfügbarkeit oder die korrekte Funktionsweise von Websites Dritter bzw zur Kontrolle derselben verantwortlich und schließt jegliche Haftung hierfür aus. Die inMotion stellt Links als Serviceleistung zur Verfügung, identifiziert sich mit dem Inhalt der Sites Dritter jedoch nicht.
Geschäfte des Nutzers mit Anzeigenkunden der inMotion (zB bei Bannerwerbung) oder sonstigen Dritten kommen ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Dritten zu Stande. Die inMotion schließt jegliche Haftung dafür aus.

12. SPIELREGELN

Jedenfalls gelten die folgenden Bestimmungen:

  • Der Nutzer hat sich im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste an alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu halten.
  • Der Nutzer darf andere Personen nicht beschimpfen, verleumden, belästigen, ausspähen, bedrohen oder deren Rechte oder Interessen, in welcher Weise auch immer, verletzen.
  • Der Nutzer darf keine Inhalte übermitteln oder bereitstellen, die geistiges Eigentum Dritter sind oder ansonsten gesetzlich geschützt sind, sofern er nicht die dafür notwendige Berechtigung hat.
  • Der Nutzer darf keine Inhalte eines anderen Nutzers herunterladen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass diese die Rechte Dritter verletzen.
  • Der Nutzer hat Material, das er bereitstellt, auf Viren u.ä. zu prüfen.
  • Der Nutzer darf die Dienste nur für private Zwecke nutzen, nicht für kommerzielle Zwecke und darf auch keine Werbung betreiben.
  • Der Nutzer darf andere Nutzer nicht an der Nutzung der Dienste hindern.
  • Der Nutzer darf die Dienste nicht im Zusammenhang mit Umfragen, Wettbewerben, Pyramidenspiele, Kettenbriefen, Junk-Mails, Massenwerbesendungen oder unangeforderten Nachrichten, ob kommerzieller oder anderer Natur, verwenden.
  • Der Nutzer darf keine Informationen über andere Nutzer oder sonstige Personen, einschließlich deren E-Mail-Adressen, ohne vorherige Zustimmung der Betroffenen sammeln oder verwenden, kein Verzeichnis der Mitglieder des Dienstes oder anderer Nutzer, Nutzungsinformationen oder Teile hiervon sammeln, in welcher Weise auch immer verwenden oder Dritten zur Verfügung stellen.

13. BEREITSTELLEN VON INHALTEN DURCH DEN NUTZER – RECHTE DER INMOTION

Durch das Bereitstellen, Uploaden, Eingeben, Platzieren oder Übertragen von Inhalten erklärt der Nutzer, über alle hierfür erforderlichen Berechtigungen zu verfügen und erteilt die inMotion das Recht zur Verwendung im Zusammenhang mit den Diensten, insbesondere das Recht, die Inhalte zu speichern,
vervielfältigen, übertragen, veröffentlichen, bearbeiten, übersetzen und umzuformatieren, dies alles mit oder ohne Nennung des Namens des Nutzers. Jedenfalls darf die inMotion den Namen des Nutzers in Verbindung mit seinen Inhalte nach eigenem Gutdünken im Rahmen der Dienste veröffentlichen, sofern der Nutzer nicht ausdrücklich Gegenteiliges erklärt hat.
Die inMotion ist berechtigt, Inhalte zu speichern und an Dritte weiterzugeben, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig und rechtlich zulässig ist.
Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Honorar für die Verwendung seiner Inhalte.

14. SOFTWARE UND INHALTE DER INMOTION ODER DRITTER

Falls Inhalte und Software zum Anzeigen oder Downloaden auf den Websites und Diensten der inMotion zur Verfügung gestellt werden, handelt es sich, sofern nicht anders angegeben, um urheberrechtlich geschützte Produkte. Der Nutzer darf Software mit einem Lizenzvertrag erst dann installieren bzw. verwenden, wenn
er den Bestimmungen des Lizenzvertrags zugestimmt hat.
Soweit eine Software keinen Lizenzvertrag enthält, wird dem Nutzer eine widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz für das Anzeigen der Software sowie die diesen Nutzungsbedingungen entsprechende anderweitige Verwendung der jeweiligen Websites und Dienste zur Verfügung gestellt. Jegliche andere Verwendung ist untersagt.
Der Nutzer hat die inMotion im Fall von Urheberrechtsverletzungen, Markenrechtsverletzungen oder sonstigen Rechtsverletzungen durch den Nutzer schad- und klaglos zu stellen.

15. DATENSCHUTZ

15.1 KOMMUNIKATIONSGEHEIMNIS UND GEHEIMHALTUNGSPFLICHT

Die inMotion und ihre Mitarbeiter unterliegen gegebenenfalls dem Kommunikationsgeheimnis gem § 93 TKG 2003 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Persönliche Daten und Daten der User werden
nicht eingesehen. Es stehen uns nur Daten von Kunden zur Verfügung, die mit uns willentlich in Kontakt getreten sind.
Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz der inMotion ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden. Um den Dienst nutzen zu können, muss der Nutzer das Setzen von Cookies nicht erlauben.

15.2 INFORMATION GEM § 96 ABS 3 TKG 2003 BETREFFEND DER VERARBEITETEN DATEN, STAMMDATEN (SOFERN DIE INMOTION DEM TKG UNTERLIEGT)

Auf Grundlage des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes 2003 verpflichten sich die Vertragspartner, Stammdaten nur im Rahmen der Leistungserbringung und nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben. Solche Zwecke sind: Abschluss,
Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden, Verrechnung der Entgelte. Soweit die inMotion gemäß TKG in der jeweils geltenden Fassung zur Weitergabe verpflichtet ist, wird die inMotion dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen.
Die inMotion wird aufgrund § 92 Abs 3 Z 3 und § 97 (1) TKG 2003 ermächtigt, folgende personenbezogene Stammdaten des Kunden und Teilnehmers zu ermitteln und verarbeiten:
Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformation, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses.
Es ist jedoch nicht nötig, diese Stammdaten zur Nuztung der Services auf jeden Fall bekanntzugeben.
Erhobene Stammdaten werden gem § 97 Abs 2 TKG von der inMotion spätestens nach der Beendigung der vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gelöscht, außer diese Daten werden noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu
erfüllen.

15.3 VERKEHRSDATEN

Die inMotion wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten, die für die Verrechnung von Entgelten oder aus technischen Gründen sowie zur Überprüfung der Funktionsfähigkeiten von Diensten und Einrichtungen erforderlich sind, aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung gem. § 99 (2) TKG 2003
(sofern er dieser unterliegt) bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann bzw solange dies aus den genannten technischen Gründen bzw zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Im Streitfall wird die inMotion diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird die inMotion die Daten nicht löschen. Ansonsten wird die inMotion Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen oder anonymisieren.

15.4 INHALTSDATEN

Inhaltsdaten werden von der inMotion nicht gespeichert. Sofern aus technischen Gründen eine kurzfristige Speicherung nötig ist, wird die inMotion die gespeicherten Daten nach Wegfall dieser Gründe unverzüglich löschen. Ist die Speicherung von Inhalten Dienstemerkmal, wird die inMotion die Daten unmittelbar
nach Erbringung des Dienstes löschen.

15.5 DATENÜBERMITTLUNG BEI KREDITKARTENZAHLUNG

Es werden keine Kreditkartenzahlungen verwendet, bei der die inMotion Zugriff auf die Daten der Kunden hat.

15.6 VERWENDUNG VON DATEN FÜR VERMARKTUNGSZWECKE, EINVERSTÄNDNIS ZUM ERHALT VON E-MAIL-WERBUNG

Verkehrsdaten werden ausdrücklich nicht verwendet, auch nicht zum Zwecke der Vermarktung von Telekommunikationsdiensten , zur Weiterentwicklung, Bedarfsanalyse, Planung des Netzausbaues und der Verbesserung von Lösungsvorschlägen und Angeboten von Telekommunikationsdiensten der inMotion, sowie zur Bereitstellung von Dienste mit Zusatznutzen.

Auf den Websites und Diensten der inMotion kann Werbung geschaltet werden. Um diese Werbung zielgerichtet zu gestalten, werden von der inMotion für die Platzierung von Werbung keine nutzerspezifische Informationen verwendet.
Die inMotion speichert IP-Adressen ausschließlich für Zwecke der Systemverwaltung.

15.7 AUSKUNFTSPFLICHT DES ISP GEGENÜBER DRITTEN

Der Kunde nimmt die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetz (ECG) zur Kenntnis, wonach die inMotion unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte betreffend den Kunden zu erteilen. Die inMotion wird bestrebt sein, die von der ISPA (Verein Internet Service Providers Austria)
entwickelten „Allgemeinen Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers“, abrufbar unter www.ispa.at zu beachten und ihnen zu entsprechen.

15.8 CHATS, FOREN, BULLETINBOARDS U.Ä.

Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass er bei Chats, E-Mails oder durch die Verwendung von Bulletinboards in anderen Websites andere personenbezogene Daten zur Verfügung stellt. Dies obliegt seiner eigenen Verantwortung. Die inMotion schließt jegliche Haftung für eine Verwendung derart zur Verfügung gestellter Daten oder Informationen aus.
Chats sowie die Verwendung von Bulletinboards und Newsgroups gelten als öffentlich. Diese Daten können von der inMotion und Dritten in beliebiger Weise, somit auch unter Namensnennung des Nutzers, verwendet werden. Eine Namensnennung darf nicht erfolgen, wenn der Nutzer dies im Einzelfall ausdrücklich erklärt hat.

16. DATENSICHERHEIT

Die inMotion wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei der inMotion gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw diese weiter zu verwenden, so haftet die inMotion dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Für Verbrauchergeschäfte gilt: die Haftung der inMotion ist ausgeschlossen, wenn dieser oder eine Person, für welche er einzustehen hat, Sachschäden bloß leicht fahrlässig verschuldet hat.

17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform; das Schriftformgebot gilt nicht gegenüber Verbrauchern. Es gilt österreichisches Recht; nicht anzuwenden sind jedoch die nichtzwingenden Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und die Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der inMotion. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, gewöhnlichen Aufenthaltes oder Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder unzulässig sein oder werden, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unzulässige oder unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder unzulässigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt im Falle von Lücken.
Überschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und interpretieren, begrenzen oder beschränken den jeweiligen Vertragspunkt nicht. Im Falle, dass eine Leistungserbringung der inMotion mit Name und Adresse des Kunden zwingend verbunden ist, hat der Kunde Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift der inMotion umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden. Wünscht der Kunde im Fall von Namensänderungen, die nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurden, die Ausstellung einer neuen Rechnung, wird der ISP diesem Wunsch nach Möglichkeit entsprechen; dies hindert jedoch keinesfalls die Fälligkeit der ursprünglichen Rechnung.
Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene e-mail-Adresse gesendet wurden; bei Verbrauchern gilt sie erst dann als zugegangen (§ 12 ECG), wenn sie vom Verbraucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann.

Wien, August 2008

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